Tilgungsplan
Der Begriff Tilgungsplan beschreibt den geplanten Verlauf der Verzinsung und Tilgung eines Kredites. Gewöhnlich beinhaltet der Tilgungsplan die Leistungen für die einzelnen Zahlungsperioden wie z.B. Monatsrate, Halbjahresrate oder Jahresleistung, die aufgeteilt sind in Zins- und Tilgungsbetrag und die verbleibende Schuld zum Ende der berechneten Laufzeit des Kredits.
Umschuldung
Unter Umschuldung versteht man den Prozess, in dem ein Kreditnehmer ein bestehendes Darlehen durch ein neues ersetzt. In der Regel werden dann kürzere Darlehen, die zinsteurer sind, in längere Darlehen, die zinsgünstiger sind, umgewandelt. Das kommt etwa dann vor, wenn ein Girokontobesitzer von seinem äußerst teuren Überziehungskredit loskommen will und stattdessen einen Umschuldungsantrag auf einen Ratenkredit stellt. Ein wichtiger Umschuldungstermin ist im Bereich der Baufinanzierung der Zeitpunkt, zu dem der Darlehensvertrag beendet ist. Das gewöhnliche Annuitätendarlehen läuft nur in den seltensten Fällen faktisch über 30 Jahre und meistens ist es nach ca. 10 Jahren beendet. Eine Ablösung zieht immer einen neuen Kredit nach sich, daher die Bezeichnung Umschuldung.
Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet man das Entgeld, das für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit zu entrichten ist. Kreditinstitute sind in der Regel nicht verpflichtet, Darlehen vor Ablauf der Zinsfestschreibungszeit zurückzunehmen. Es ist jedoch möglich, dass die Bank in bestimmten Fällen einer vorzeitigen Rücknahme zustimmt. Der entstandene Zins- oder Margenschaden darf von der Bank aufgrund der fristkongruenten Refinanzierung der Kreditinstitute zurückgefordert werden. Als Berechnungsgrundlage dient hier ein Urteil des BGH.
Zins
Als Zins wird definiert, was für die Überlassung eines Darlehens vom Schuldner an den Gläubiger zu entrichten ist. In der Regel hat man in diesem Fall mit einem Prozentsatz vom Nominalbetrag zu tun. In diesem Zusammenhang sprechen wir von einem Nominalzinssatz.
Zinsfestschreibungszeit
Unter Zinsfestschreibungszeit versteht man eine Periode, in der der Nominalzinssatz fest zwischen Darlehensnehmer und - geber festgelegt ist. Es werden unterschiedliche Zinsfestschreibungszeiten angeboten. In der Regel handelt sich im Konsumentenkreditbereich jeweils um einen Zeitraum von 12, 24, 36, 48, 60 und 72 Monaten. Im Baufinanzierungsbereich sind es 5, 8, 10, 12, 15 oder 20 Jahre üblich. Im Einzelfall kann man sich auch auf längere und kürzere Zinsfestschreibungszeiten einigen.
Zusatzsicherheiten
Wenn die Bonität nicht ausreicht oder die Beleihungsgrenzen überschritten werden, verlangen Banken von Kreditkunden Sicherheiten, die als Zusatzsicherheiten bezeichnet werden. Zu den Sicherheiten zählen beispielsweise Bürgschaften vom Arbeitgeber, von Banken, Verpfändung von Wertpapieren oder Bankguthaben, Mitverpflichtungen von Verwandten, Zusatzobjekte sowie die Abtretung von Ansprüchen aus Bausparverträgen sowie Kapital- und Risikolebensversicherung.
Weitere Begriffe im Lexikon:
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