Ratenverzug
Unter dem Begriff "Ratenverzug" versteht man den Verzugsschaden, der nach einer nicht (rechzeitig) bezahlten Kreditrate (Zins- und Tilgungsbeiträge) entsteht. Die Höhe dieses Verzugsschadens, den der Kreditnehmer begleichen muss, hängt von dem Bruttosollzinssatz ab.
Referenzkonto
Ein Referenzkonto ist ein Girokonto, auf das Auzahlungen von einem anderen Konto gebucht werden. Ein Transfer kann auch in die andere Richtung erfolgen.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung kann abgeschlossen werden, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Es handelt sich dabei um eine Risikolebensversicherung, bei der im Rahmen eines Kreditvertrags sowohl der Kreditgeber als auch der Darlehensnehmer abgesichert sind. Im Fall der Erwerbslosigkeit durch Krankheit oder Krankheitsfall besteht die Versicherungsleistung in der Fortzahlung der Kreditraten. Bei vorzeitigem Tod begleicht die Restschuldversicherung die ausstehende Restschuld der aufgenommenen Kreditsumme, was den Darlehensnehmer und vor allem seine Angehörigen schützt. Eine einmalige Prämie wird durch den Kreditnehmer in den monatlichen Raten mitfinanziert und bezeichnet diese Restschuldversicherung. Eine Restschuldversicherung wird nur von wenigen Banken vorausgesetzt, um ein Darlehen zu genehmigen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung kann allerdings eher zu einer Kreditvergabe führen.
Schlussrate
Die letzte Rate eines Kredites nennt man Schlussrate. Damit wird das Darlehen durch den Kreditnehmer abgelöst.
Schufa
SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Kreditinstitute und wirtschaftliche Kreditgeber bewahren sich durch diese Gemeinschaftseinrichtung vor Verlusten bei Kreditgeschäften. Angeschlossene Institute lassen der SCHUFA Auskunft über die Bonität ihrer Kreditnehmer zukommen. Sie können dann Informationen über Kreditnehmer einholen, dabei müssen strenge Datenschutzauflagen beachtet werden.
Schuldübernahme
Tritt ein Darlehensnehmer aus einem Vertrag aus und ein neuer Vertragspartner steigt stattdessen ein, so spricht man von Schuldübernahme. In Absprache mit allen Vertragsparteien kann eine Übernahme der Schulden erfolgen. Besonders wichtig ist dabei die Zustimmung des Kreditinstitutes. Diese wird in der Regel dann gegeben, wenn der neue Kreditnehmer eine mindestens genau so gute Bonität besitzt wie der bisherige.
Selbstauskunft
Selbstauskunft meint ein Formular, mit dem der Antragssteller Informationen zu seinen finanziellen Verhältnissen offenlegt, häufig gibt es Fragen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird damit von dem Kreditgeber eingeholt und geprüft. Die Selbstauskunft entscheidet mit über die Vergabe eines Kredites. Sie beinhaltet auch entsprechende Dokumente, wie Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen und Einkommenssteuerbescheide.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners zuverlässig ermittelt wurde. Der Bürge verzichtet dazu im Vertrag auf Einrede der Vorausklage.
Sondertilgung
Sondertilgung meint die außerplanmäßige Tilgung eines Darlehens. Beispielsweise kann der Kreditnehmer bei einem Ratenkredit zu jedem Zeitpunkt eine Sondertilgung nutzen. Es gibt sie als Ablösung und Teilrückzahlung. Noch ausstehende Beträge werden bei der Ablösung komplett zurückgezahlt. Teilrückzahlung meint unterdessen, dass die übrige Darlehenssummer in Teilraten gesondert getilt wird. Ablösungen sind nahezu immer möglich, während Teilrückzahlungen oftmals mit dem Kreditgeber abgestimmt werden müssen. Abweichende Rückzahlungen des Kredites haben zur Folge, dass die vom Darlehensnehmer entrichtete Bearbeitungsgebühr anteilig erstattet werden kann. Die Gebühr wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Vertragsdauer erhoben. Da sich die Kreditdauer durch vorzeitige Zahlungen verkürzt, sinken die Bearbeitungskosten des Darlehens. Eine Sondertilgung ist häufig jedoch auf höchstens fünf Prozent der gesammten Kreditsumme beschränkt. Oder der Kreditvergeber hat die Sondertilgung komplett ausgeschlossen, um die Bearbeitungsgebühr zu wahren.
Sondertilgung / Vorzeitige Rückzahlung
Wenn der Kreditnehmer seine Vertragslaufzeit verkürzen, verlängern oder auch unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig beenden will, spricht man von Sondertilgung. Der Kreditnehmer kann den Kredit während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den restlichen Betrag zurückzahlen. Die Teilbeträge können auch im vereinbarten Zeitraum zurückgezahlt werden. So bleibt die monatliche Rate konstant, verkürzt wird nur die Dauer der Rückzahlung.
Sondertilgungsrecht
Unter dem Begriff Sondertilgungsrecht bezeichnet man das im Darlehensvertrag zu vereinbarende Recht des Kreditnehmers, Rückzahlungen auf den Kredit unabhängig von der aktuellen Tilgung zu leisten. Sondertilgungsrechte gehören immer noch zum einseitigen Optionsrecht des Kreditnehmers auf außerordentliche Tilgung des Kredites bzw. eines Kreditteils. Unter eine Sondertilgungspflicht fallen jegliche fest vereinbarte Zahlungen, auch wenn sie außerhalb der laufenden Tilgung erfolgen. Von vielen Kreditgebern wird der Begriff Sondertilgungsrecht unter verkäuferischen Aspekten oft falsch verwendet.
Teilzahlungsbanken
Eine Spezialisierung der Teilzahlungsbanken ist die Vergabe von kurz- und mittelfristigen Krediten. Diverse Autohersteller oder Handelshäuser besitzen ihre eigenen Teilzahlungsbanken und bieten nur Kredite für die eigenen Produkte an. Der Vorteil ist, dass solche Banken oft sehr geringe oder sogar keine Zinsen berechnen. Es geht primär darum, die Verkaufszahl eigener Produkte zu erhöhen. Auch Kunden, die nicht allzu viel verdienen, können bei Teilzahlungsbanken zumindest mit einem kleineren Kredit rechnen. Für dieses Risiko seitens der Bank sind in der Regel hohe Zinsen zu bezahlen.
Weitere Begriffe im Lexikon:
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