Lexikon Kredite

Begriffe: Ablösung bis Belastung

 

Ablösung

Unter dem Begriff Ablösung versteht man die Möglichkeit, einen bestehenden Kredit durch einen neuen zu ersetzen. Häufig wird der Terminus Umschuldung als Synonym verwendet. Meistens wird eine Umwandlung von kürzeren und zinsteureren Kreditformen in langfristigere und zinsgünstigere Kreditformen vorgenommen. Ein Beispiel wäre der Fall eines Girokontoinhabers, der nicht zufrieden mit seinem teuren Überziehungskredit ist und zu einem Ratenkredit als Umschuldung wechselt. Bei der Baufinanzierung wird die Umschuldung empfohlen, besonders wenn die Zinsbindung (der Zeitraum des Kreditvertrages) des Baukredites ausläuft, da es im Allgemein selten vorkommt, dass gewöhnliche Annuitätendarlehen mehr als zehn Jahre laufen. Nicht zu vergessen ist, dass eine Ablösung immer einen neuen Kredit zur Folge hat.

 

Abschreibung

Unter Abschreibung versteht man die Methode, eine durch Gebrauch eingetretene Wertminderung festzustellen. Da so gut wie jedes Wirtschaftsgut eine feststehende Nutzungsdauer hat (die durch sog. AfA-Tabellen vorgegeben wird), werden seine einmaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf diesen Zeitraum aufgeteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA) und so bekommt man den jährlichen Abschreibungsbetrag jedes Wirtschaftgutes heraus. Es besteht die Möglichkeit, diesen Abschreibungsbetrag steuerlich geltend zu machen. Was die Abschreibungsmethoden angeht, gibt es eine breite Vielfalt. Exemplarisch kann man die folgenden erwähnen: die Leistungsabschreibung, die degressive Abschreibung und die lineare Abschreibung. Welche Abschreibungsart verwendet wird, hängt von der Abschreibungsursache (bzw. Gebrauchs- oder Zeitverschleiß) ab.

 

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Der Begriff "Absetzung für Abnutzung" (Abkürzung AfA) wird im Steuerrecht für die Aufteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftgutes auf seine gewöhnliche Nutzungsdauer verwendet. Es bestehen zwei Möglichkeiten, die AfA steuerlich anzusetzen: entweder als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten. Siehe dazu auch Abschreibung.

 

Anfänglicher effektiver Jahreszins

Unter dem Begriff ,,anfänglicher effektiver Jahreszins" versteht man einen jährlichen Zinssatz, der noch nicht auf die komplette Kreditlaufzeit festgelegt wurde. Der Effektivzinssatz meint im Gegensatz zum Nominalzinssatz immer einen Zins, der verschiedene Nebengebühren bereits enthält. Die Preisangabenverordnung (PangV) dient als gesetzliche Grundlage.

 

Annuität

Unter Annuität verstehen Wirtschaftswissenschaften und Finanzmathematik ein bestimmtes Prinzip bei der Abzahlung eines Kredites. Dabei bleiben die in Monaten angegebenen Zahlungsraten stets gleich, aber der Anteil der Zinsen an den gezahlten Beträgen sinkt kontinuierlich. Denn die Gesamtschuld des Darlehens verringert sich mit jeder abgezahlten Rate, wodurch auch die Zinsbelastung kleiner wird. Ohne das Prinzip der Annuität nimmt jeden Monat zwar die Gesamtkreditrate ab, aber nicht die Zinsen. Steigt dagegen der Anteil der Tilgung an dem Betrag, wird die Kreditlaufzeit, die Sie insgesamt für die Abzahlung brauchen, kürzer.

 

Außerplanmäßige Sonderzahlung

Wer eine so genannte außerplanmäßige Sonderzahlung leistet, zahlt einen Teil eines Kredites außerhalb der vereinbarten Tilgungsraten ab. Die Restschuld verringert sich um genau diesen Betrag, Zinsen und andere Kreditnebenkosten sinken anteilig. Das Verbraucherkreditgesetz garantiert die Regelungen zu einer Sonderzahlung in §14.

 

Auszahlungsvoraussetzungen

Ein Kreditnehmer muss mit der Vorlage von entsprechenden Unterlagen belegen, dass er die so genannten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt. Erst dann kann das Kreditinstitut die Valutierung, so der Fachbegriff für die Auszahlung eines Darlehens, vornehmen. Immer werden die unterzeichneten Verträge verlangt, in jedem Einzelfall noch spezielle Nachweise, Unterlagen und Urkunden. Bei der Baufinanzierung achten die Kreditinstitute darauf, dass die Grundpfandrechte auf eine Immobilie im Grundbuch eingetragen sind. Hinzu kommen meist der Kaufvertrag, Fotos eines Objektes und Einkommensnachweise.

 

Backoffice

Der Begriff "Backoffice" bezeichnet einen speziellen Bereich eines Unternehmens, der meistens ohne oder mit nur einem geringen Kontakt mit den Kunden arbeitet. Hier werden etwa die im Front Office abgeschlossenen Fälle bearbeitet.

 

Bearbeitungsgebühr / -entgelt

Für die Bearbeitung eines Darlehens wird eine Bearbeitungsgebühr/-entgelt erhoben. Üblicherweise wird diese Bearbeitungsgebühr bei der ersten Auszahlung vom Kreditbetrag abgezogen.

 

Belastung

Unter dem Begriff "monatliche Belastung" versteht man alle regelmäßigen Ausgaben eines Haushaltes. Dazu gehören z.B. Fahrtkosten, Telefon- und Internetkosten, Lebenshaltungskosten, Versicherungsbeträge oder jegliche Kreditraten. Bei der Prüfung einer Finanzierung stellt man die Ausgaben einem Einkommen gegenüber. Wird ein Kredit beantragt, dann ist ein positiver Saldo für Rücklagen notwendig.

 

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