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Kredite für Selbstständige: Fragen zu Ratenkrediten?

 

Worauf müssen Sie als Selbstständiger bei Krediten achten? Die Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Kredite für Selbstständige finden Sie bei uns!

Kredite für Selbstständige: Fragen

 

Wer gilt als selbstständig?

Zu den Selbstständigen gehören alle Personen, die ihre Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, zum Beispiel Freiberufler oder Selbstständige mit Gewerbeanmeldung. Selbstständige können frei über ihre Zeit und die Art der Tätigkeit verfügen. Damit man nicht als Schein-Selbstständig gilt, muss man mindestens drei verschiedene Kunden haben.

 

Was ist das Besondere an Krediten für Selbstständige?

Die Berechnung für Kredite erfolgt bei Selbstständigen nicht wie bei einem Angestellten. Dieser muss in der Regel nur sein Einkommen der letzten drei Monate nachweisen. Da Selbstständige jedoch keinen Gehaltsbogen haben, werden je nach Kredithöhe andere Unterlagen benötigt, zum Beispiel Einkommenssteuernachweise oder Bilanzen.  Das hilft der Bank vor der Vergabe der Kredite die Rückzahlungsfähigkeit und damit eine Bonität abzuschätzen.

 

Welche Unterlagen werden bei der Beantragung von Krediten benötigt?

Jeder Kreditgeber hat eigene Richtlinien, welche Dokumente bei der Kreditbeantragung benötigt werden. In der Regel sind dies jedoch:

 

Muss ich als Selbstständiger höhere Zinsen und Gebühren für Kredite zahlen?

Dies ist von Kreditgeber zu Kreditgeber sehr unterschiedlich. Entscheidend ist Ihre Bonität. Einige Banken erhöhen den Zins und die Bearbeitungsgebühren für Kredite für Selbstständige, andere wiederum machen hier keinen Unterschied, solange aus Ihren Unterlagen abzulesen ist, dass die Rückzahlung der Kredite gesichert ist. Erkundigen Sie sich im Vorfeld und vergleichen Sie in jedem Fall die Angebote für Kredite, bevor Sie einen Kreditvertrag unterzeichnen!

 

Gibt es für Selbstständige andere Regelungen bezüglich der Ratenzahlung für Kredite?

Nein, hier werden keine Unterschiede gemacht.

 

Was passiert, wenn Sie die Raten für Kredite nicht mehr zahlen können?

Da das Ausfallrisiko bei Selbstständigen höher ist als bei Angestellten sind die Banken in der Regel sehr vorsichtig mit der Festsetzung der Raten für Kredite. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass Sie eine Zeit lang hohe Außenstände haben, zum Beispiel weil Ihre Kunden verspätet zahlen. Sie sollten sich dann unverzüglich mit ihrem Kreditgeber beraten und Alternativen besprechen. Denkbar und bei vielen Banken auch üblich ist die temporäre Aussetzung der Ratenzahlung oder die Verringerung der Kreditrate über einen gewissen Zeitraum. Dies handhabt jede Bank jedoch unterschiedlich. Eine Garantie für ein Entgegenkommen bei der Rückzahlung der Kredite gibt es nicht. Eventuell finden Sie einen Bürgen, der die Zahlung des Kredites für Sie zeitweise übernimmt oder Sie haben Geschäftswerte wie zum Beispiel ein Auto, die Sie der Bank als Sicherheit für Kredite hinterlegen können und auslösen, sobald Sie die Kredite wieder zahlen können.

Lässt sich die Bank auf keinen Handel ein und ist kein Geld mehr für Kredite vorhanden, müssen Sie leider Insolvenz anmelden.

 

Lohnt sich eine Kreditversicherung für mich?

Eine Kreditversicherung schützt Sie vor Zahlungsausfall. Die Kreditgeber sehen eine solche Versicherung bei Selbstständigen besonders gern, viele bestehen sogar darauf. Die Versicherung zahlt Ihre Raten für Kredite weiter, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, zum Beispiel bedingt durch Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall. Kredite werden durch den Abschluss einer Versicherung zwar teurer, jedoch gehen Sie auch ein viel geringeres Risiko ein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach den Konditionen für Restschuldversicherungen für Kredite.

Achtung! Lassen Sie sich keine Kreditversicherung andrehen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie diese auf gar keinen Fall brauchen. Achten Sie zudem auf das Kleingedruckte der Kreditversicherungen, dort steht auch, wann die Versicherung nicht zahlt.

 

Was ist ein Kreditbetrug?

Unter Kreditbetrug versteht man eine Täuschungshandlung, zum Beispiel die Angabe falscher oder unvollständiger Angaben bei der Beantragung von Krediten, insbesondere über die wirtschaftlichen Verhältnisse.

Nach §265b des Strafgesetzbuches ist eine Täuschungshandlung strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt. Die Fortführung Ihrer Geschäfte ist bei einem nachgewiesenen Kreditbetrug ernsthaft gefährdet. Sie sollten dies bedenken und bei der Ausfüllung des Kreditantrags ehrlich sein, auch wenn dieser für Selbstständige ein schwieriger Prozess ist.

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