Sie haben Fragen zum Thema Kredite? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Krediten.
Die Laufzeiten von Ratenkrediten sind nicht festgelegt, sondern können Ihren persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Sie liegen im Normalfall zwischen 12 und 72 Monaten. Eine kürzere Laufzeit für Kredite ist ratsam, sofern es Ihre finanzielle, monatliche Situation erlaubt. Hier sind die monatlichen Kreditraten im Vergleich zwar höher, aber dafür ist der Zinssatz im Normalfall niedriger, weswegen die Gesamtkosten allgemein niedriger sind. Sie sollten allerdings auf die Bearbeitungsgebühren achten, die die Bank für Kredite verlangt. Diese ist gerade bei kurzen Vertragslaufzeiten sehr hoch.
Seien Sie vorsichtig! Die Abbezahlung von Krediten sollte nicht länger dauern als die Nutzung der Gegenstände, den Sie kaufen wollen! Wenn Sie zum Beispiel ein Auto oder ein Motorrad erwerben wollen, gibt es spezielle Ratenkredite mit besonders kurzen Laufzeiten und besonders günstigen Konditionen.
Beides geht! Sie können Kredite sowohl früher zurückzahlen als vereinbart als auch bei einem anderen Kreditinstitut günstigere Kredite aufnehmen, um die alten abzubezahlen. Sie sollten allerdings daran denken, dass Ihnen die Bearbeitungsgebühr nicht zurückgezahlt wird. Ihren bestehenden Kredit können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen, indem Sie den noch ausstehenden Betrag zahlen. Oft bieten Banken auch die Möglichkeit, Teilbeträge für Kredite zurückzuzahlen. Dabei bleibt die monatliche Rate dann gleich, nur die Laufzeit ist verkürzt.
Nein, das ist nicht möglich! Die zu Vertragsbeginn vereinbarten Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit von Krediten fest vereinbart.
Eine Restschuldversicherung zahlt unter bestimmten Bedingungen die noch ausstehenden Raten eines Kredits für Sie. Sie tritt zum Beispiel bei Unfall, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall in Kraft. Eine Restschuldversicherung sichert Sie und Ihre Familie im Ernstfall ab!
Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren, die bei Abschluss eines Kreditantrags anfallen, werden als Bearbeitungsgebühren an den Kreditnehmer weitergegeben. Normalerweise beträgt die Gebühr zwei Prozent der Kreditsumme. Die Gebühr wird entweder auf den zu zahlenden Betrag bei Auszahlung des Kredits aufgeschlagen oder von der Summe des ausgezahlten Betrags abgezogen.
Bei Kreditinstituten, die keine Bearbeitungsgebühr berechnen, seien Sie vorsichtig! Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihnen diese Gebühr nicht irgendwo versteckt doch noch in Rechnung gestellt wird, zum Beispiel durch Kontoführungsgebühren für Kredite.
Unser Tipp für Sie: Wenn die Laufzeit der Kredite relativ kurz ist, sind die Raten teurer, da sich die Bearbeitungsgebühr auf wenige Monate verteilt. Bei ähnlichem Zins sollten Sie sich für eine Bank entscheiden, die die Gebühren bei vorzeitiger Rückzahlung der Kredite anteilsmäßig erstattet.
Der Nominalzins dient zur Berechnung der Zinsrate, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlen muss. Er bezeichnet die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens. Der Nominalzins bleibt über die gesamte Laufzeit von Krediten bestehen, er wird nicht verändert.
Der Effektivzins hingegen ist von gewissen, preisbestimmenden Faktoren des Kreditverlaufs abhängig. Dazu gehören:
Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Heraus kommt der Effektivzins. Der dient Ihnen somit als theoretische Vergleichsgröße, da er die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr (in Prozent) angibt! Letztendlich können Sie nur mithilfe des Effektivzinses alle Kreditangebote, die die gleiche Zinsfestschreibungszeit haben, vergleichen. Alle preisbestimmenden Faktoren, bis auf den Nominalzins, müssen dafür übereinstimmen. Leider nennen Ihnen die Kreditinstitute diese oben genannten Berechnungsfaktoren nicht immer. Deswegen ist solch ein Preisvergleich nicht immer möglich.
Hinzu kommen übrigens einige weitere Kosten, die nicht im Effektivzins mit berechnet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, auch andere mögliche Kosten der Kredite vorher grünglich zu überprüfen!
Als Kreditnehmer müssen Sie es schaffen, die Raten für Kredite problemlos zahlen zu können! Zur Berechnung nehmen Sie Ihr Einkommen abzüglich Ihrer monatlichen Ausgaben und schauen Sie, was übrig bleibt.
Bei Ratenkrediten müssen Sie für die Kosten der Zinsen und für die Bearbeitungsgebühr aufkommen. Wir empfehlen Ihnen hier, die Top-Konditionen unserer Anbieter zu vergleichen! Nicht berechnet werden Ihnen: Vermittlungsgebühren, Auslagenersatz, Nachnahmegebühren für Kreditunterlagen, Negativerklärungen, Kontoführungsgebühren und Abschlussgebühren.
Die Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Summe der Kosten im schriftlichen Darlehensvertrag aufzuführen. Das zählt beispielsweise auch die Angabe des effektiven Jahreszins.
Die Abkürzung SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Im Prinzip soll sie Banken und Verkäufer vor Betrügern schützen. Sie können einen negativen Eintrag bei der SCHUFA bekommen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Kreditraten nicht zurückzahlen. Normalerweise geben Ihnen die Kreditinstitute keine Kredite, wenn Sie bereits einen negativen SCHUFA-Eintrag haben.
Bei der Entscheidung, ob Kredite vergeben werden oder nicht, spielt die Risikohöhe des Kreditausfalls eine wichtige Rolle. Dieses Risiko verringert sich für die Bank, wenn es einen weiteren Kreditnehmer gibt. Ihre Chance, Kredite zu erhalten, ist dann also größer. Allerdings sollten Sie sich solch einen Schritt genau überlegen!
In manchen Fällen reicht ein geregeltes Einkommen für eine Kreditvergabe nicht aus. Dann braucht die Bank eine Sicherheit, wie zum Beispiel die Bürgschaft einer dritten Person oder bei einem Autokredit den Kfz-Brief.
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